DATENSCHUTZ UND AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Autoverwertung Schweiz AG gewährt ab Kaufdatum eine Garantie von 3 Monaten oder 3`000 KM, je nachdem was zuerst eintritt. Die Garantie umfasst den Ersatz, die Reparatur oder Instandsetzung des von der Autoverwertung Schweiz AG gelieferten Ersatzteile. Es handelt sich um eine Materialgarantie.

Die Autoverwertung Schweiz AG weist darauf hin, dass es sich bei dem Verkauf von Ersatzteilen um gebrauchte Teile handelt, Kratzer, Gebrauchsspuren oder optische Mängel können vorhanden sein. Unsere Teile sind geprüft, und 100% funktionstüchtig.


Die Garantie erlischt für den Käufer sobald………..
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  • Sie ohne Rücksprache und unser Einverständnis, Behebungen von Mängeln und deren Gründen nachgegangen sind. Das heißt, dass öffnen oder auseinanderbauen von Ersatzteilen sowie Motoren und Getrieben.
  • Bei Fehlmanipulationen des Sicherheitssiegel / Gütesiegel / Aufkleeber
  • Durch Unfall, ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
  • Durch Verwendung ungeeigneter oder falscher Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung.
  • Die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
  • Die durch die Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs ( Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.
  • Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten / Servicearbeiten nicht durchgeführt werden.
  • Der fachlich richtige Einbau des Ersatzteil nicht mit einer Rechnung von einer Garage (HR-Auszug) nachgewiesen werden kann.


Keine Garantie und vom Umtausch ausgeschlossen

a) Die nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag aufgelistete Ersatzteile.

b) Ausgeschlossen sind auch Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Rohrleitungen, Wellendichtringe, Zündkerzen, Glühkerzen, Kabel, Schrauben, Zahnriemen, Bolzen, Rollen Nebenaggregate sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile.

c) Auf elektronische oder elektrische Teile oder Komponenten z.B Steuergeräte, Sensoren, Elemente, Einheiten.

d) Wenn das Zylinderkopfsiegel von Motoren entfernt und/ oder beschädigt wurde. Auch nach dem öffnen oder das verändern des Motors wird kein Umtausch gewährleistet.

e) Wenn der Käufer beim Einbau nicht alle Betriebsstoffe so wie Ölfilter, Steuerkette, Zahnriemensteuerung und alle Zahnriemen erneuert hat.

f) Carrosserieteile und Blechsteile sowie Glasersatzteile.

Nach dem Einbau ist die Dichtigkeit bzw. die einwandfreie Funktion von allen Teilen zu überprüfen. Weiterhin müssen alle Flüssigkeitsstände kontrolliert werden. Bei Motoren sollte eine richtige Einstellung kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach der Inbetriebnahme die ersten 1000 km nicht voll zu belasten, sondern einzufahren.


Allgemeines

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Ersatzteile aus Unfall- oder Abbruchfahrzeugen stammen.
Der Käufer akzeptiert mit der Bestellung / Bezahlung der Ware die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und autoverwertung-schweizag.ch betreffend die von autoverwertung-schweizag.ch angebotenen Waren und Dienstleistungen

1.2. Die AGB bilden Bestandteil sämtlicher Verträge, welche vom Kunden mit autoverwertung-schweizag.ch abgeschlossen werden. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars zur Kundenregistrierung bzw. der erstmaligen Eröffnung eines Benutzerkontos für den Onlineshop akzeptiert der Kunde die AGB, welche auch für alle zukünftigen Verträge gelten. Die AGB werden vom Kunden ebenfalls mit seiner Bestellungserklärung akzeptiert. Allfällige Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Mit Abgabe der nächsten Bestellungserklärung akzeptiert der Kunde die abgeänderten AGB.

1.3. Voraussetzung für einen gültigen Vertragsschluss ist, dass der Sitz des Kunden in der Schweiz oder in Liechtenstein liegt, was von diesem zugesichert wird.

1.4. Die Bestellung der Produkten von autoverwertung-schweizag.ch kann elektronisch über den Onlineshop, per Fax, E-Mail, Briefpost, Telefon, sowie direkt in den Filialen erfolgen. Der Kunde bestätigt, dass seine Angaben wahrheitsgetreu sowie vollständig sind.

2. Registrierung als Kunde / Benutzerkonto Onlineshop

2.1. Jeder Kunde ist berechtigt, über das Internet ein Benutzerkonto für den Onlineshop zu erstellen, wobei er verpflichtet ist, die Angaben wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen.

2.2. Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleistungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Kunden oder eines Dritten verursachten Schäden, übernimmt autoverwertung-schweizag.ch keine Haftung. Der Kunde ist für sein Benutzerkonto, den Schutz seines Benutzernamens und des Passwortes alleine verantwortlich. Die durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulationen verursachten Schäden werden dem Kunden zugerechnet.

2.3. autoverwertung-schweizag.ch ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, das Benutzerkonto für den Onlineshop und die Registrierung als Kunde zu sperren, wenn die Zugangsberechtigung durch falsche Angaben im Anmeldeformular missbräuchlich erwirkt worden ist, die von autoverwertung-schweizag.ch zur Verfügung gestellten Informationen missbraucht oder die Funktionsfähigkeit des Onlineshops beeinträchtigt werden, sowie falls ein anderweitiger vom Kunden zu vertretender wichtiger Grund besteht.

2.4. Unter der Voraussetzung, dass die Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht beeinträchtigt wird, hat der Kunde jederzeit das Recht, schriftlich die Löschung seiner Registrierung als Kunde bzw. des Benutzerkontos für den Onlineshop zu verlangen. autoverwertung-schweizag.ch wird in diesem Fall alle Benutzerdaten und alle sonstigen über den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr benötigt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr aufbewahrt werden müssen.

3. Angebote / Bestellungen / Verfügbarkeit der Produkte

3.1. Die Bestellung eines Produktes (Ware oder Dienstleistung) durch den Kunden über irgendeinen Kommunikationsweg (Onlineshop, Fax, E-Mail, Telefon, Briefpost) ist für diesen verbindlich.

3.2. Bei einer Bestellung über den Onlineshop kann der Kunde die von ihm getätigte aktuelle Bestellung sowie die in den vergangenen zwölf Monaten getätigten Bestellungen in seinem Benutzerkonto nachvollziehen und ausdrucken.

3.3. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und autoverwertung-schweizag.ch kommt spätestens zustande, wenn autoverwertung-schweizag.ch den Antrag nicht innerhalb von drei Werktagen seit Erhalt der Bestellung ablehnt. Die Frist beginnt einen Tag nach Zustellung der Bestellung und ist eingehalten, wenn die Erklärung der autoverwertung-schweizag.ch am letzten Tag der Frist versandt oder dem Kunden mitgeteilt wird. autoverwertung-schweizag.chbehält sich vor, die Verarbeitung einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Mengenbeschränkungen vorzunehmen.

3.4. Autoverwertung Schweiz AG weist darauf hin, dass auch nach Vertragsabschluss an den zu liefernden Produkten Änderungen vorgenommen werden können, soweit sie darauf keinen Einfluss hat, weil die Änderungen durch die Hersteller erfolgen oder dies den berechtigten und überwiegenden Interessen des Kunden nicht widerspricht.

3.5. autoverwertung-schweizag.chübernimmt keine Gewährleistung betreffend die Verfügbarkeit der Produkte und behält sich vor, den Vertrag nur insoweit durchzuführen, als die bestellten Produkte im Warenlager tatsächlich verfügbar sind bzw. eine rechtzeitige Belieferung von autoverwertung-schweizag.ch durch die Hersteller bzw. Zulieferer erfolgt. Bei wichtigen Gründen ist autoverwertung-schweizag.ch berechtigt, das vom Kunden bestellte Produkt einer bestimmten Marke mit dem funktional identischen Produkt einer anderen Marke auszutauschen.

4. Lieferung / Gefahrenübergang

4.1. Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. der Bestellung bekanntgegebene Lieferadresse und Kontaktperson in der Schweiz. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur aufgrund individueller Vereinbarung zwischen dem Kunden und autoverwertung-schweizag.ch. Der Erfüllungsort liegt am Ort, an welchem die Ware an das Transportunternehmen übergeben wird.

4.2. Die Lieferungen in der Schweiz erfolgen werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ausgenommen bei Rückstandsmeldung.. Vorbehältlich abweichender schriftlicher, individueller Vereinbarung, handelt es sich bei den genannten Fristen einzig um ungefähre Angaben und autoverwertung-schweizag.ch übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Lieferzeitpunkt.

4.3. Die Lieferfrist beginnt am Tag der auf den unbenutzten Ablauf der Frist gemäss Ziff.

3.4. folgt und setzt voraus, dass sämtliche Verpflichtungen des Kunden (z.B. Zahlungsbedingungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Erfüllung von Vorleistungspflichten) eingehalten werden. autoverwertung-schweizag.ch ist berechtigt, den Vertrag bereits vorzeitig zu erfüllen.

4.4.. Ist eine verbindliche Lieferfrist bzw. ein Ausführungstermin vereinbart worden und kann diese/r aus von autoverwertung-schweizag.ch selbstverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden, ist der Kunde verpflichtet, autoverwertung-schweizag.ch schriftlich zu mahnen und eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Erfüllung anzusetzen.

4.5. Für den Fall, dass eine verbindliche Lieferfrist bzw. ein Ausführungstermin vereinbart worden ist und diese/r aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die nicht autoverwertung-schweizag.ch zuzurechnen sind, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur unter der Voraussetzung zu, dass die Lieferfrist bzw. der Ausführungstermin um mehr als sechs Wochen überschritten worden ist.

4.6. Die Lieferung in der Schweiz bzw. ins Ausland erfolgt auf Kosten des Kunden, welcherinsbesondere auch die Verpackungskosten und sämtliche Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen übernimmt. Dies gilt auch bei vom Kunden nicht verschuldeten Teillieferungen oder wenn der Kunde mehrere Produkte zur Auswahl bestellt.

4.7. Bei sämtlichen Lieferungen und auch der Selbstabholung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware versandbereit bzw. dem Transporteur oder dem Selbstabholer übergeben worden ist. Jegliche Haftung für Transportschäden wird abgelehnt.

4.8. autoverwertung-schweizag.ch kann Lieferungen bzw. die Ausführung von Arbeiten verweigern, wenn gegenüber dem Kunden fällige, offene Forderungen bestehen.

5. Pflicht zur Abnahme / Stornierung

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von autoverwertung-schweizag.ch gelieferten Produkte anzunehmen. Wenn der Kunde die Annahme verweigert, ist es autoverwertung-schweizag.ch überlassen, ob sie auf der Vertragserfüllung beharrt, oder vom Vertrag zurücktritt. In jedem Fall ist autoverwertung-schweizag.ch berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von 25% des in Rechnung gestellten Preises zu verrechnen. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt vorbehalten.

5.2. Die Autoverwertung Schweiz AG gewährt ein Rückgaberecht von 5 Tagen ab Kaufdatum auf Ersatzteile. Sofern die Ware unbenützt und unbeschädigt ist, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis (ohne Versandkosten) zurück. Nach Ablauf von 5 Tagen ist die Rückgabe von Ersatzteilen generell nicht möglich.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang der Lieferung auf offensichtliche Mängel oder Fehlmengen hin zu untersuchen und diese unverzüglich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei dem Verkäufer. Zeigt sich später ein Mangel an der gelieferten Sache, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Bei unterlassener oder nicht fristgemäß erfolgter Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt

6. Preise und Zahlungsmodalitäten (Verzug)

6.1. Vorbehältlich einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung berechnen sich die Preise gemäss den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäss Ziff. 3.4. gültigen Beträgen, die im Lieferschein genannt werden. Bei Lieferverzögerungen oder individuellen Einkäufen für den Kunden gilt der Tagespreis am Tag der Bestellung durch autoverwertung-schweizag.ch. autoverwertung-schweizag.ch behält sich die jederzeitige Anpassung der Preise ausdrücklich vor.

6.2. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Transportkosten, Nachnahmespesen, Expresszuschläge, Entsorgungskosten und andere Gebühren werden gesondert verrechnet.

6.3. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (netto) in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zu bezahlen.

6.4. Bei Zahlungsverzug gemäss Ziff. 6.3. oder Ziff. 6.4. tritt ohne Mahnung der Verzug ein und der Kunde schuldet ein Verzugszins von 5% p.a. Für jede Mahnung berechnet autoverwertung-schweizag.ch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-, wobei die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes vorbehalten bleibt. Zudem ist autoverwertung-schweizag.ch berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, die Rückabwicklung des Vertrages vorzunehmen und Schadenersatz geltend zu machen.

6.5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Zudem wird der Kunde nicht von seiner Zahlungspflicht befreit, auch wenn er geltend macht, dass ihm Ansprüche (z.B. aufgrund von Mängeln) aus dem Vertrag mit autoverwertung-schweizag.ch zustehen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. autoverwertung-schweizag.ch bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte, bis sie die vertraglich geschuldeten Zahlungen vollständig erhalten hat. Der Kunde ermächtigt autoverwertung-schweizag.ch die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) auf seine Kosten vorzunehmen.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Gegenstand sorgfältig zu behandeln und – sofern von autoverwertung-schweizag.ch ausdrücklich verlangt – gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern. Der Versicherungsabschluss ist auf Verlangen nachzuweisen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, Ansprüche aus einem Schadenfall gegenüber der Versicherung auf eigene Kosten geltend zu machen und tritt die Versicherungsleistung bereits jetzt in der Höhe des Wertes der gelieferten Produkte (Rechnungsbruttowert) an autoverwertung-schweizag.ch ab.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, autoverwertung-schweizag.ch allfällige Drittansprüche unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Unterlassungsfall wird der Kunde schadenersatzpflichtig.

8. Gewährleistung

8.1. Der Kunde muss unverzüglich nach erfolgter Lieferung die Beschaffenheit der empfangenen Produkte bzw. die Qualität der Werkstattarbeiten oder von Wartungsaufgaben prüfen und, falls Mängel vorliegen, autoverwertung-schweizag.ch schriftlich eine Anzeige erstatten, unter Angabe der Kunden- und Bestellnummer. Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Versäumt der Kunde die Anzeige, gelten die gekauften Produkte bzw. die getätigten Arbeiten als genehmigt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später solche Mängel, so ist innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung eine schriftliche Anzeige an autoverwertung-schweizag.ch zu erstatten, andernfalls das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

8.2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten.

8.3. Falls während der Garantiezeit an einem Produkt ein der Gewährleistung unterliegender Mangel auftritt und dieses Produkt von autoverwertung-schweizag.ch beim Hersteller bezogen worden ist, stehen dem Kunden die in der Herstellergarantie genannten Rechte zu. Bezüglich des Inhalts der Gewährleistung gilt ausschliesslich die Garantie des Herstellers.

8.4. Die Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Lagerung, Verwendung oder Verarbeitung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung wie Rennsporteinsätzen usw., natürlicher Korrosion und anderen Gründen, die von autoverwertung-schweizag.ch nicht zu vertreten sind. Die Garantiefrist erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder ein Dritter, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von autoverwertung-schweizag.ch Reparaturarbeiten an dem mangelhaften Produkt vornehmen.

9. Haftung

9.1. autoverwertung-schweizag.ch haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte und durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet autoverwertung-schweizag.ch nicht für die Kosten infolge Aus- und Einbau der ersetzten bzw. zu ersetzenden Teile sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art.

9.2. Der Kunde ist von autoverwertung-schweizag.ch darauf aufmerksam gemacht worden, dass durch die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges oder von anderen Geräten entfallen können. Bezüglich der Gewährleistung und Haftung wird auf die Garantiebestimmungen des entsprechenden Herstellers des Nicht- Originalersatzteiles verwiesen. autoverwertung-schweizag.ch haftet nicht für den aus der Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen resultierenden direkten und indirekten Schaden.

9.3. Die Haftung für Hilfspersonen von autoverwertung-schweizag.ch wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

9.4. Kundenzahlungen im Onlineshop von autoverwertung-schweizag.ch erfolgen in einem geschützten Bereich, in dem die Daten verschlüsselt übermittelt werden. Dennoch kann autoverwertung-schweizag.ch die Sicherheit des Zahlungssystems nicht gewährleisten und haftet nicht für die Sicherheit der Übermittlung der Daten bzw. aus einem allfälligen Datenmissbrauch entstandenen Schaden.

10. Datenschutz

10.1. Die im Rahmen der Kundenregistrierung und der Vertragsabwicklung von autoverwertung-schweizag.ch erfassten persönlichen Kundendaten werden gespeichert und können sowohl zur Vertragsabwicklung als auch zu anderen Zwecken, wie z.B. solchen des Marketings und der Statistik verwendet werden. In allen diesen Fällen können die Daten auch mit verbundenen Unternehmen ausgetauscht und von diesen genutzt werden.

10.2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass autoverwertung-schweizag.ch insbesondere berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten für Marketingkommunikation mit dem Kunden (z.B. per E-Mail oder Briefpost) zu verwenden.

10.3. Der Kunde kann autoverwertung-schweizag.ch unter jederzeit mitteilen, dass er keine Marketingkommunikation und/oder keine Verwendung seiner Daten aus den Ersatzteilbestellungen für die Vermittlung von geeigneten Garagen gegenüber Endkonsumentenmehr wünscht.

10.4. Für den Fall, dass autoverwertung-schweizag.ch den Kunden eine Applikation zur Verfügung stellt, mit welcher durch Eingabe des Autokennzeichens Ersatzteilspezifikationen generiert werden können, verpflichtet sich autoverwertung-schweizag.ch, keine über den Zweck dieser Dienstleistung hinausgehende Datenbearbeitung bezüglich der Autokennzeichen vorzunehmen. Für die Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Daten übernimmt autoverwertung-schweizag.ch keine Haftung. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den vom System erzeugten Daten und bestätigt, keine über den Zweck der entsprechenden Dienstleistung hinausgehende Datenbearbeitung vorzunehmen.

10.5. Verarbeitet der Kunde im Rahmen der Nutzung des Onlineshops selber personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Gleiches gilt, wenn der Kunde autoverwertung-schweizag.ch Daten übermittelt oder durch diese bearbeiten lässt.

10.6 Speicherdauer

Wenn Sie auf diese Webseite zugreifen werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen werden im Server-Logfile erfasst und beinhalten die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches.

Dies aus folgendem Grund:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken

Ihre Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden lediglich statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

10.7
Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

11. Copyright

11.1. autoverwertung-schweizag.ch behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor.

11.2. Die Kunden sind verpflichtet, die Marken- und urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine unzulässige Verwendung von Marken und Bildmaterial der autoverwertung-schweizag.ch bzw. von deren Zulieferer (Hersteller) vorzunehmen. Eine allfällige widerrechtliche Nutzung durch den Kunden ist durch autoverwertung-schweizag.ch nicht genehmigt worden. autoverwertung-schweizag.ch übernimmt keine Haftung und behält sich allfällige Schadenersatzansprüche vor.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Allfällige Vertriebspartner sowie Verkaufsberater autoverwertung-schweizag.ch sind nicht berechtigt, im Namen autoverwertung-schweizag.ch Verpflichtungen einzugehen oder Garantien abzugeben. Derartige Erklärungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch autoverwertung-schweizag.ch schriftlich genehmigt worden sind.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. autoverwertung-schweizag.ch und der Kunde verpflichten sich hiermit, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm so weit als möglich entspricht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der AGB bedürfen der Schriftform.

12.3. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von autoverwertung-schweizag.ch auf Dritte übertragen werden.

12.4. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und autoverwertung-schweizag.ch untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts(CISG).

12.5. autoverwertung-schweizag.ch ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es autoverwertung-schweizag.ch die Änderungen in geeigneter Weise bekannt zu geben. Mit Vornahme der nächsten Bestellung über den Onlineshop bzw. der nächsten Bestellung mittels Fax, EMail, Briefpost oder Telefon, werden die Änderungen vom Kunden genehmigt.

12.6. Diese AGB treten am 01.01.2022 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gültigen AGB von autoverwertung-schweizag.ch